Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines und Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der BASYS Brinova GmbH, Hermine-Seelhoff-Str. 1-2, 28357 Bremen, (BASYS) und dem Auftraggeber (Kunde) im In- und Ausland.
(2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden, Lieferungen oder Leistungen an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(3) Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen müssen schriftlich vereinbart werden.
(4) Änderungswünsche hinsichtlich diesen AGB teilt BASYS Brinova seinen Kunden schriftlich, per Fax oder per E-Mail mit. Die Parteien werden anschließend in ergebnisoffene Verhandlungen über diese Änderungswünsche eintreten.
§2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Soweit in unseren Angeboten nicht ausdrücklich die Verbindlichkeit oder eine Annahmefrist zugesichert wird, sind unsere Angebote unverbindlich. Angaben, die in Datenblättern, Anzeigen und Prospekten gemacht werden, sind unverbindlich und stellen keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar.
(2) Bestellungen gelten als angenommen, wenn wir die Bestellung durch unsere Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt haben. Sofern eine Auftragsbestätigung nicht übermittelt wurde, kann die Annahme des Auftrages auch stillschweigend durch Leistungserbringung erfolgen.
(3) An Angebotsunterlagen, Lösungsvorschlägen, Konzepten, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eine Weitergabe bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§3 Preise – Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
(2) Sofern in unserer Auftragsbestätigung nichts anderes bestätigt wird, gelten unsere Preise „ab Werk“. Versand- und Frachtkosten und bei Exportlieferungen Zoll, Gebühren und andere öffentliche Abgaben werden zusätzlich berechnet.
(3) Die Preise verstehen sich in Euro. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(4) Sofern in unserer Auftragsbestätigung nichts anderes bestätigt wird, ist der Preis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Dies gilt auch dann, wenn in der Bestellung des Kunden abweichende Zahlungsbedingungen genannt werden und wir diesen nicht widersprochen haben.
(5) Für den Zahlungsverzug gelten grundsätzlich die §§ 286, 288 BGB. Es bleibt BASYS Brinova allerdings unbenommen, durch kürzere Zahlungsziele und/oder durch Mahnung einen früheren Verzug herbeizuführen. Ein Anspruch des Kunden auf die in § 286 Abs. 3 BGB geregelte 30-Tages-Frist besteht nicht.
(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(7) BASYS Brinova ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, falls BASYS Brinova nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von BASYS Brinova durch den Kunden gefährdet wird.
§4 Lieferzeit
(1) Liefertermine und Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern dies nicht abweichend schriftlich und ausdrücklich vereinbart ist. Eine Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Teillieferungen sind möglich. Sofern nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages durch den Kunden verlangt werden, ist ein Liefertermin erneut zu vereinbaren.
(2) Sollte BASYS Brinova an der rechtzeitigen Auftragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei Zulieferanten oder Herstellern gehindert werden, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von vier Wochen setzen kann. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Gerät BASYS Brinova in Lieferverzug, weil einzelne oder alle Produkte einer Bestellung auf dem deutschen Markt nicht verfügbar sind und der Kunde die von uns ersatzweise angebotenen Produkte ablehnt, können wir vom Vertrag zurücktreten.
§5 Gefahrenübergang
(1) Sofern in unserer Auftragsbestätigung nichts anderes geregelt wird, geht die Gefahr auf den Kunden über: •bei Versand mit der Übergabe an den Spediteur. •bei Lieferung durch unsere Erfüllungsgehilfen mit der Übergabe an den Kunden oder seinen Erfüllungsgehilfen.
(2) Für Versand, Verpackung und Versicherung werden die anfallenden Kosten an den Kunden weiterberechnet. Wird eine besondere Art der Versendung gewünscht, so hat der Auftraggeber die dadurch zusätzlich anfallenden Kosten ebenfalls zu tragen.
(3) Diese Regelung gilt auch für etwaige Versendungen im Rahmen von Ersatzteillieferungen oder nach Durchführungen von Nachbesserungen bzw. Reparaturen durch uns.
§6 Sachmängel
(1) Ansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln der Ware setzen voraus, dass der Kunde den in § 377 HGB normierten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Mängelrüge hat innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung der Ware zu erfolgen. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde BASYS Brinova unverzüglich anzuzeigen.
(2) Mängelrügen werden von uns nur dann anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechte Rüge dar.
(3) Voraussetzung für alle Ansprüche gegen BASYS Brinova ist, dass Mängel sichtbar, reproduzierbar oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Unsachgemäße Eingriffe in die gelieferte Ware oder Leistungen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung führen dazu, dass jegliche Gewährleistungsansprüche erlöschen. Dies geschieht auch bei jeder Veränderung des Liefergegenstandes oder bei der Verwendung von Ersatzteilen, die nicht den Spezifikationen der Originalteile entsprechen.(4) Liegt ein im vorstehenden Sine festgestellter Mangel vor, der durch eine wirksame Mängelrüge angezeigt wurde, verpflichten wir uns zur Nacherfüllung. Wir sind zunächst nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.
(5) Im Fall der Mangelbeseitigung ist der gelieferte Gegenstand frei unserer Servicewerkstatt zu verbringen (Nacherfüllungsort). Wir sind verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen für Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Die Rücksendung der reparierten Ware erfolgt ebenfalls auf Kosten und Gefahr des Kunden.
(6) Für den Fall, dass die Mängelbeseitigung fehlschlägt, haben wir das Recht zu einer neuerlichen Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl. Erst wenn die Nacherfüllung dreimal fehl schlägt oder wir zu einer Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage sind oder sich die Nacherfüllung über ein angemessene Frist hinaus verzögert, stehen dem Kunden die Rechte nach den §§ 437 Nr. 2, 634 Nr. 3 BGB (Rücktritt oder Minderung) zu. Eine Rücknahme außerhalb des Gewährleistungsrechtes ist grundsätzlich ausgeschlossen.
(7) Für Softwarelieferungen gelten ausschließlich die Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers. Rechte aus Sachmängeln an nicht von uns hergestellter Software sind ausgeschlossen. Insbesondere die Installation und Einrichtung von Software unterliegt nicht der Gewährleistung.
§7 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Liefergegenstände zurückzunehmen. Wir sind nach Rücknahme der Liefergegenstände zu deren Verwertung befugt. Für die im Zusammenhang mit der Lieferung, Installation und Rücknahme entstandenen Aufwendungen und Wertminderungen steht uns ein Schadensersatz in Höhe von 25% der Auftragssumme zu.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Solange die Liefergegenstände unser Eigentum sind, ist der Kunde nicht berechtigt, die Liefergegenstände weiterzuverkaufen, ausgenommen wir haben schriftlich zu gestimmt.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§8 IT-Dienstleistungen
(1) Der von BASYS Brinova zu erbringende Leistungsumfang ergibt sich aus den mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen oder Verträgen. BASYS Brinova ist berechtigt, Beratungs-, Installations-, Administrations- und sonstige IT-Dienstleistungen ganz oder teilweise durch Mitarbeiter oder Beauftragte zu erfüllen. BASYS Brinova stellt sicher, dass die mit der Erfüllung der Leistungen beauftragten Personen hierfür entsprechend qualifiziert sind.
(2) Der Kunde hat alle zur Leistungserbringung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu zählen die Aushändigung von erforderlichen Unterlagen, die Bereitstellung von technischen Einrichtungen auf seine Kosten und der Zugang zu den Geschäftsräumlichkeiten und zur EDV-Anlage. Die Plicht zur ordnungsgemäßen Durchführung der Datensicherung obliegt dem Kunden.
(3) IT-Dienstleistungen, die in ihrer Gesamtlänge über einen Zeitraum von mehr als einem Monat laufen, berechtigen uns zu monatlichen Zwischenrechnungen, die sofort fällig sind.
(4) Eine Abnahme unserer Leistungen erfolgt durch ein Abnahmeprotokoll oder gilt als erfolgt, sobald alle wesentlichen Funktionen der beauftragten Leistung während eines Endtestes ohne Beanstandungen ausgeführt werden können. Ist die erbrachte Leistung mangelhaft, ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht BASYS Brinova zu.
§9 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
(1) Die Haftung von BASYS Brinova auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 9 eingeschränkt.
(2) BASYS Brinova haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
(3) Soweit BASYS Brinova gemäß § 9 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die BASYS Brinova bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von BASYS Brinova für Sachschäden auf 5.000.000,- EUR und für daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 1.000.000,- EUR je Schadensfall (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme der bestehenden Vermögensschaden und Betriebshaftpflichtversicherung)) beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von BASYS Brinova.
(6) Soweit BASYS Brinova technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von BASYS Brinova geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(7) Der Kunde verpflichtet sich, Vorkehrungen zur Minderung evtl. auftretender Schäden zu treffen. Dies gilt insbesondere für die ordnungsgemäßer Sicherung der Daten durch den Kunden. Bei einem von BASYS Brinova verschuldeten Datenverlust, haftet BASYS Brinova ausschließlich für den Aufwand der zur Wiederherstellung der Daten, der bei einer regelmäßigen (mindestens einmal täglich) und vollständigen Sicherung der gesamten Daten, Strukturen und Programme durch den Kunden erforderlich wäre.
(8) Die Einschränkungen dieses § 9 gelten nicht für die Haftung von BASYS Brinova wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§10 Datenschutz
(1) Alle uns mitgeteilten personenbezogenen Daten wird BASYS Brinova ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts verwenden.
(2) An BASYS Brinova mitgeteilte personenbezogene Daten werden von uns nur zur Korrespondenz und zur Abwicklung der mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge verwendet. Soweit es zur Lieferung von Waren notwendig ist, geben wir Daten an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter. BASYS Brinova versichert ansonsten, dass personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergeben werden, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. (3) Der Kunde hat das Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten. Werden vom Kunden weitere Informationen gewünscht, oder soll die erteilte Einwilligung zur Verwendung seiner Daten widerrufen werden, steht BASYS Brinova unter der E-Mail-Adresse info(at)basys-brinova.de zur Verfügung.
(4) Händigt der Kunde im Rahmen eines Vertragsverhältnisses Datenträger an BASYS Brinova aus, so hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen bezüglich auf dem Datenträger gespeicherter Daten eingehalten werden. Für etwaige Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen übernimmt BASYS Brinova in solchen Fällen keine Haftung.
§11 Ausfuhrgenehmigung
(1) Die von uns gelieferten Waren unterliegen den Ausfuhrbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Eine Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland ist nur mit Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus, möglich.
(2) Der Käufer haftet für die Einhaltung der einschlägigen Ausfuhrbestimmungen bei einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware.
§12 Höhere Gewalt
Können durch Einwirkung höherer Gewalt, z. B. Verlust der Kaufsache durch Diebstahl oder Unfall, außergewöhnliche Wetterbedingungen, Krieg, Unruhen, Streik oder Aussperrung, Naturkatastrophen oder Feuer, Epidemien oder Quarantäne, Maßnahmen der Regierung oder ähnliche Umstände vertragliche Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder sonst nicht vertragsgemäß erfüllt werden, so ist die betreffende Vertragspartei im Umfang der Einwirkung von der Einhaltung dieser Verpflichtungen befreit. Die Parteien werden sich über Fälle höherer Gewalt unverzüglich unterrichten.
§13 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
(1) Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, und zwar unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist – soweit nach den gesetzlichen Regelungen zulässig vereinbar – Bremen. BASYS Brinova ist jedoch berechtigt, Klage an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu erheben.
§14 Sonstiges
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird dadurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Falle einvernehmlich die unwirksamen Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Sinngemäß ist bei einer etwaigen Vertragslücke zu verfahren.